Bildungsurlaub Italienisch
Mondolingua ist für Bildungsveranstaltungen Italienisch von Sprachlevel A1-C1 von den folgenden deutschen Bundesländern anerkannt:
- Berlin
- Bremen
- Mecklenburg Vorpommern
- Saarland
- Rheinland-Pfalz
- Schleswig-Holstein
Bildungsurlaub: Wer, Wann, Wie beantragen?
Im Sinne des Prinzips des lebenslangen Lernens, hat der Arbeitsnehmer der oben genannten Bundesländer das Recht auf 3-5 Tage bezahlten Bildungsurlaub pro Jahr. Wenn Sie in einem Jahr keinen Bildungsurlaub beantragt haben, stehen Ihnen alle 2 Jahren 10 Tage Bildungsurlaub zu. Diesen kann man für die berufliche oder persönliche Weiterbildung nutzen.
Wir bieten zu den folgenden Terminen Bildungsurlaub an:
| September 2009 | 14.09.2009 - 18.09.2009 und 21.09.2009 - 25.09.2009 |
| Oktober 2009 | 05.10.2009 – 09.10.2009 und 12.10.2009 – 16.10.2009 |
| November 2009 | 09.11.2009 – 13.11.2009 und 16.11.2009 – 20.11.2009 |
| Dezember 2009 | 27.12.2009 – 01.01.2010 |
| Januar 2010 | 11.01.2010 – 15.01.2009 und 18.01.2010 – 22.01.2010 |
| Februar 2010 | 08.02.2010 – 12.02.2010 und 15.01.2010 – 19.01.20 |
| März 2010 | 08.03.2010 – 19.03.2010 und 15.03.2010 – 19.03.2010 |
| April 2010 | 05.04.2010 – 09.04.2010 und 12.04.2010 – 16.04.201 |
| Mai 2010 | 10.05.2010 – 14.05.2010 und 17.05.2010 – 21.05.2010 |
| Juni 2010 | 07.06.2010 – 11.06.2010 und 14.06.2010 – 18.06.2010 |
Schritte zur Buchung
- Wählen Sie möglichst früh (bis zu 10 Wochen vor Kursbeginn) den Termin für Ihren Bildungsurlaub, da die Bearbeitung und die Freistellung des Betriebs ihre Zeit brauchen.
- Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, um die Möglichkeit der Freistellung im Betrieb zu klären.
- Senden Sie uns eine Email, teilen Sie uns die Kursdaten mit und wir schicken Ihnen unser Anmeldeformular.
- Schicken/faxen/mailen Sie die Anmeldebestätigung zurück. Darauf bekommen Sie von uns eine Bildungsurlaubsbestätigung. Auf dieser befindet sich die amtliche Geschäftsnummer der Bildungsveranstaltung, die Sie Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen.
Und falls der Arbeitgeber ablehnt?
Eine Ablehnung ist nur dann gültig, wenn der Arbeitgeber diese innerhalb von 2 Wochen nach Eingang Ihrer Anfrage schriftlich (aus dringenden betrieblichen Gründen) einreicht.
Wenn Sie eine Ablehnung erhalten, können Sie den Bildungsurlaub auf das folgende Jahr übertragen. Dann stehen Ihnen somit 10 Tage zu.
