Bilungsurlaub Italienisch bei Mondolingua in Pisa

Bildungsurlaub Italienisch


Bildungsurlaub Italienisch bei Mondolingua

Mondolingua ist für Bildungsveranstaltungen Italienisch von Sprachlevel A1-C1 von den folgenden deutschen Bundesländern anerkannt:

- Berlin

- Bremen

- Mecklenburg Vorpommern

- Saarland

- Rheinland-Pfalz

- Schleswig-Holstein

 

Bildungsurlaub: Wer, Wann, Wie beantragen?

Im Sinne des Prinzips des lebenslangen Lernens, hat der Arbeitsnehmer der oben genannten Bundesländer das Recht auf 3-5 Tage bezahlten Bildungsurlaub pro Jahr. Wenn Sie in einem Jahr keinen Bildungsurlaub beantragt haben, stehen Ihnen  alle 2 Jahren 10 Tage Bildungsurlaub zu. Diesen kann man für die berufliche oder persönliche Weiterbildung nutzen.

 

Wir bieten zu den folgenden Terminen Bildungsurlaub an:

 

September 2009 14.09.2009 - 18.09.2009 und 21.09.2009 - 25.09.2009
Oktober 2009 05.10.2009 – 09.10.2009 und 12.10.2009 – 16.10.2009
November 2009 09.11.2009 – 13.11.2009 und 16.11.2009 – 20.11.2009
Dezember 2009 27.12.2009 – 01.01.2010
Januar 2010 11.01.2010 – 15.01.2009 und 18.01.2010 – 22.01.2010
Februar 2010 08.02.2010 – 12.02.2010 und 15.01.2010 – 19.01.20
März 2010 08.03.2010 – 19.03.2010 und 15.03.2010 – 19.03.2010
April 2010 05.04.2010 – 09.04.2010 und 12.04.2010 – 16.04.201
Mai 2010 10.05.2010 – 14.05.2010 und 17.05.2010 – 21.05.2010
Juni 2010 07.06.2010 – 11.06.2010 und 14.06.2010 – 18.06.2010

Schritte zur Buchung

- Wählen Sie möglichst früh (bis zu 10 Wochen vor Kursbeginn) den Termin für Ihren Bildungsurlaub, da die Bearbeitung und die Freistellung des Betriebs ihre Zeit brauchen.

- Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, um die Möglichkeit der Freistellung im Betrieb zu klären.

- Senden Sie uns eine Email, teilen Sie uns die Kursdaten mit und wir schicken Ihnen unser Anmeldeformular.

- Schicken/faxen/mailen Sie die Anmeldebestätigung zurück. Darauf bekommen Sie von uns eine Bildungsurlaubsbestätigung. Auf dieser befindet sich die amtliche Geschäftsnummer der Bildungsveranstaltung, die Sie Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen.

Und falls der Arbeitgeber ablehnt?

Eine Ablehnung ist nur dann gültig, wenn der Arbeitgeber diese innerhalb von 2 Wochen nach Eingang Ihrer Anfrage schriftlich (aus dringenden betrieblichen Gründen) einreicht.

Wenn Sie eine Ablehnung erhalten, können Sie den Bildungsurlaub auf das folgende Jahr übertragen. Dann stehen Ihnen somit 10 Tage zu.